Rapidshare LogoIm Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute geurteilt, das die Rapidshare AG nicht für die Uploads der Nutzer haftbar gemacht werden kann. Capelight Pictures hatte zuvor eine einsweilige Verfügung gegen Rapidshare erwirkt, weil Nutzer Filme des Unternehmens hoch geladen hatten. Diese Verfügung wurde nun wieder vom OLG Düsseldorf aufgehoben. Eine Mitschuld ist ebenfalls ausgeschlossen worden, weil kein Vorsatz festgestellt werden konnte. Eine Wortfilterung und Sperrung von RAR Dateien wurde ebenfalls abgelehnt. Das Urteil wird als “richtungsweisend” angesehen, weil sich das OLG intensiv mit dem Geschäftsmodell von Rapidshare befast hat und somit sicherlich auch viele andere 1-Click Hoster zu Gute kommen wird.

Quelle: Onlinekosten.de

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